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Portierung Ihrer Rufnummer
Wir stehen Ihnen zur Seite

Wir freuen uns, dass Sie zu schmidtel. wechseln möchten. Damit Sie Ihre bisherigen Rufnummern bzw. Rufnummernblöcke behalten können, muss eine sog. Portierung (Rufnummernmitnahme) beantragt werden, also ein Übertrag Ihrer Telefonnummern von Ihrem alten zu Ihrem neuen Anbieter schmidtel. Dieser Prozess ist gesetzlich geregelt, sodass alle Schritte und Fristen für die Übertragung Ihrer Rufnummer genau festgelegt und bei allen Anbietern gleich sind. Auf dieser Informationsseite unterstützen wir Sie dabei, diesen Ablauf erfolgreich in Gang zu setzen.

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Das brauchen wir von Ihnen

Ein korrekt ausgefülltes Formular zur Beantragung Ihrer Rufnummer-Portierung ist essentiell. Inkonsistente Angaben führen zur Ablehnung, was Ihre Portierung unnötig verzögert.

 

Daher bereitet schmidt|kom das Portierungsformular unterschriftsfertig für Sie vor. Hierzu benötigen wir von Ihnen nur Ihre damalige Auftragsbestätigung, die Sie beim Abschluss des Vertrages mit Ihrem aktuellen Anbieter erhalten haben.

 

Bitte laden Sie diese zeitnah hier hoch, damit Ihre Portierung rechtzeitig stattfinden kann:

Hinweis: Die Auftragsbestätigung ist unerlässlich für ein korrektes Ausfüllen des Portierungsformulars. Eine Rechnung oder ähnliche Dokumente reichen leider nicht aus.

Wenn Ihnen Ihre ursprüngliche Auftragsbestätigung nicht mehr vorliegt, dann können Sie bei Ihrem Provider Auskunft über diese Daten verlangen. Um dies so einfach wie möglich für Sie zu gestalten, bieten wir Ihnen eine Textvorlage an, die Sie per E-Mail an Ihren Anbieter senden können.

Sternschnuppe

Daten und Fristen

Wir können die Portierung nur für Sie beauftragen, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter noch nicht gekündigt haben. Gerne kümmern wir uns um die Kündigung und kreuzen dies dementsprechend im Portierungsformular für Sie an.

Das Kündigungsdatum Ihres bisherigen Anbieters ist nicht zwingend auch das Portierungsdatum. Dieses erhalten Sie sowohl von Ihrem bisherigen Anbieter als auch von uns schriftlich mit der Portierungsbestätigung.

Hier ein Überblick über die allgemeingültigen Fristen:

  • Vorlaufzeit für Ihr Wunsch-Portierungsdatum: 20 Arbeitstage

  • Nachträgliche Rufnummer-Portierung: max. 63 Arbeitstage nach Abschaltung

  • Stornierung einer Portierung: mind. 4 Arbeitstage vor Portierungsdatum

  • Verschiebung des Portierungstermins: mind. 5 Arbeitstage vor Portierungsdatum

Internet nicht vergessen

Eventuell haben Sie verschiedene Anbieter für Telefon und Internet. Bitte bedenken Sie, dass Sie auch Ihren Internetvertrag kündigen müssen, wenn Sie hier künftig ein Angebot von schmidt|kom und einem Partneranbieter in Anspruch nehmen. Behalten Sie Ihren aktuellen Internetanbieter bei, dann achten Sie bitte darauf, dass Ihr Internetvertrag nicht ausversehen gleichzeitig gekündigt wurde, denn nur so können Sie weiterhin telefonieren.

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